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ERSTE HILFE

 
Erste Hilfe
Chemikalien
Pflanzenschutzmittel-Brühen
Vergiftungen

4.3 Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz im Garten

4.3.1 Erste Hilfe

1. Stürze
Ist doch jemand von der Leiter gestürzt, so ist an die Gefahr einer Wirbel-
säulenverletzung
zu denken. Bei solchem Verdacht muss der Verletzte auf einer
harten Unterlage, z.B. einer Laubentür zum Arzt gebracht werden. Mehrere
Helfer heben den Verletzten an der Kleidung in möglichst unveränderter Haltung
auf die Trage. Keinen Körperdrehungen aussetzen!
Beim Verdacht auf Knochenbrüche vor dem Transport verletzte Gliedmaßen sowie
die benachbarten Gelenke durch Schienen ruhigstellen.

2. Schnitte
Alle Verletzungen, die mit Erde, Stallmist, Schmutz, Speichel verschmutzt
sind - auch kleine Schürfwunden - können mit Tetanus infiziert sein. Also
auf noch wirksamen Impfschutz achten, Auffrischungsimmunisierung alle 10 Jahre.
Wundränder mit Wundtinktur (Jodtinktur, Sepso) betupfen, sterilen Verband
anlegen. Bei entsprechendem Ausmaß zum Arzt.
Blutstillung: Wenn Blut pulsierend austritt, oberhalb (zum Herzen hin) abbin-
den, aber binnen 30 min zum Arzt, sonst nach 20 min einmal lockern. Venen-
blutungen
durch einen Druckverband zum Stehen bringen.

3. Elektrounfälle
Vorbeugung
- Sorgfalt und konzentriertes Arbeiten mit Elektro-Geräten.
- Freileitungen von Baumwuchs freihalten, Abstand allseitig mehr als 1,25 m
- Vorsicht bei gerissenen Leitungen! Umgebung absperren, durch eine Person
sichern und sofort Energieversorger benachrichtigen!
Bei feuchtem Wetter auch Bodenaufwuchs nicht berühren!
Erste Hilfe
- Stromkreis unterbrechen, Sicherungen herausschrauben
- Verunfallten mit langen Holzstangen oder einer trockenen Gartenschlauch-
schleife vom elektrischen Leiter wegziehen
- Stabile Seitenlage, Atemspende, Herzmassage.
- Transport (liegend) zum Arzt organisieren; dauernde Kontrolle, auch wenn
der Verunfallte normal reagiert, weil noch Herzreaktionen auftreten können
- Natronwasser zum Trinken geben
Verhalten bei Gewitter
- Sich nicht zum höchsten Punkt des Geländes machen, nicht alleinstehende
oder große Bäume aufsuchen. Früher empfohlenes Hinlegen ist unrealistisch
und auch gefährlicher als Hinhocken.
- Ein Blitzableiter schützt den Raum eines Kegels mit etwa 30° Spitzen-
winkel

4. Feuer
Zur Beseitigung kranken Pflanzenmaterials ist Verbrennung am besten. Dabei ist
zu beachten:
- Benachrichtigung der Feuerwehr vorher, wo und wann welches Material ver-
brannt werden soll, sofern in der Gemeindeordnung nicht anderes geregelt ist
- In manchen Bundesländern sind Zeiten festgelegt, in denen Schnittholz
und krankes Pflanzenmaterial verbrannt werden darf
- Bei anhaltender Trockenheit und starkem Wind ist das Anlegen von Feuern zu
unterlassen
- Abstand der Feuerstelle zu Lauben, Gebäuden beachten, 100 m zu Stroh und Wald
- Löschmittel, Schaufel, Eimer mit Wasser, Sand oder Erde zum Abdecken vorher
bereitstellen
- Das Feuer darf nur bei Tageslicht und ständiger Aufsicht einer über 16 Jahre
alten Person unterhalten werden
- Das Feuer ist nur begrenzt zu unterhalten, ein alter Haufen darf nicht
entzündet werden, er ist neu aufzuschichten, damit nicht kleine Tiere (Igel,
Eidechsen u.a.) getötet oder verletzt werden.
- Nasses Material darf nicht zum Verbrennen aufgelegt werden
- Zum Anzünden dürfen keine brennbaren Flüssigkeiten verwendet werden
- Vor dem Verlassen der Feuerstelle ist die Glut abzulöschen und mit Erde
abzudecken
Erste Hilfe bei Verbrennungen
- Verbrannte Hautstellen sind sofort mit viel kaltem Wasser zu kühlen (bis eine
halbe Stunde lang), die Haut wird mit einem sterilen Mullverband abgedeckt.
- Keine Brandsalben, Brandbinden, Puder, Öl!
- Je nach Schwere ärztliche Schmerz- und Schockbekämpfung
- Leichte Verbrennungen, auch Sonnenbrand, können mit handelsüblichen Sprays
behandelt werden
Hitzekollaps, Hitzschlag
können nach langer Arbeit in der Sonne und hoher Temperatur auftreten
- Bei blassem Gesicht: Lagerung flach im Schatten, stabile Seitenlage bei
Bewusstlosigkeit
- Ausgleich des Flüssigkeits- und Salzverlustes, Trinken von Elektrolytlösun-
gen (Wasser mit Kochsalz, Mineralwasser, isotonische Getränke)
- Bei gerötetem Gesicht: Mit erhöhtem Oberkörper lagern, beengende Kleidungs-
stücke öffnen.

5. Insektenstiche und Bisse
sind meist nur gefährlich, wenn sie in den Mund-Rachen-Bereich gegangen sind
(von Allergien abgesehen).
Vorbeugung
- Vorsicht beim Verzehr von Süßigkeiten im Freien, hinsehen!
- Getränkeflaschen und -gefäße verschlossen halten
Erste Hilfe bei Stich im Mundbereich
- Einen Teelöffel voll Salz mit der Zunge an die Stichstelle drücken.
Sofort zum Arzt, Erstickungsgefahr!
- Zur Schmerzlinderung kalte Umschläge, Betupfen mit Salmiakgeist, Alkohol
- Mückenstiche mit zerknüllter Petersilie betupfen, sie jucken danach nicht
mehr so stark
Zeckenbisse siehe Zecke
Bisse durch Haustiere
- Beim Biss durch Haustiere muss eingeschätzt werden, ob Tollwutgefahr
vorliegt. Die Bisswunden sind schleunigst mit Seifenwasser gründlich auszu-
waschen, sofort zum Arzt. Das Tier sicherstellen und einer Untersuchung durch
den Tierarzt zuführen.
Bei Verdacht oder Nachweis des Lyssa-Virus wird Tollwutschutzimpfung ein-
geleitet, die noch vor der Inkubationszeit (30..60 Tage) wirksam werden
muss. Die Impfung erreicht erst nach 30 Tagen ihre volle Wirksamkeit, des-
halb ist sie rechtzeitig nötig!
- Wenn tote Tiere aufgefunden werden: Nicht anfassen; der Polizei oder dem
Forstrevier melden. Angefahrene Tiere nur mit Gummihandschuhen von der
Straße ziehen.

6. Befahren von Brunnen, Gruben, Silos
Es besteht die Gefahr der Ansammlung des spezifisch schweren Kohlendioxids, das
die Luft verdrängt und erstickend wirkt.
- Luftanalysen anfertigen lassen, notfalls brennende Kerze bis auf den Grund
herablassen, die ruhig weiterbrennen muss. Es kann aber auch Explosions-
gefahr vorliegen, vor allem wenn Flüssiggas eingedrungen ist, dann muss das
Experiment mit der Kerze natürlich unterbleiben!
- Es werden zwei Helfer benötigt, die den Befahrenden mit Rettungsgurt und
kräftiger Leine sichern.
- Vorsicht bei befremdlichem Geruch! Tritt Kopfschmerz oder Schwindel auf,
Zeichen geben und die Grube sofort verlassen. Zeichen vor dem Befahren
vereinbaren.

7. Wiederbelebung
Stabile_Seitenlage
- Der Helfer hebt eine Beckenseite des Bewusstlosen an, schiebt dessen Hand
dieser Seite darunter, winkelt das Bein der anderen Seite an und kippt den
Verunfallten mit Knie- und Schultergriff über die untergeschobene Hand des-
selben, seine freie Hand gehört unter die Wange. Mit der richtigen Technik
vermögen schon sechsjährige Kinder einen schweren Erwachsenen richtig lagern.
- Körper mit Decke warm halten.
- Atem und Herzschlag überwachen

Atemspende
- Luftweg freimachen, Unterkiefer anheben
- Der Helfer atmet tief ein, umschließt mit seinem Mund die Nase oder den
Mund des Bewusstlosen und bläst die Luft energisch ein
- Absetzen und den Brustkorb beobachten.
- Je Minute ist 15..20 mal die Atemspende zu geben.
Es gibt spezielle Tubusse, die die Infektionsgefahr (HIV) oder ein Ekelgefühl
herabsetzen; aber die hat man leider oft nicht zur Hand, wenn man sie braucht.

Herzmassage
Sie ist zu geben, wenn der Puls an den Schlagadern nicht zu spüren ist.
Der Bewusstlose ist flach auf eine feste Unterlage zu legen. Es muss mit
beiden Händen ein- bis zweimal je Sekunde auf die Herzgrube gedrückt werden,
5 Sekunden lang, danach ist wieder Atemspende zu geben.
Die Wiederbelebungsmaßnahmen sind solange fortzusetzen bis ein Arzt eintrifft.

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4.3.2 Umgang mit Chemikalien

Im modernen Gartenbau ist der Umgang mit Chemikalien zur Düngung, zur Krank-
heits-, Schädlings- und Unkrautbekämpfung oder zur Wuchsstimulierung häufig
ein notwendiges Übel. Zum Teil handelt es sich um giftige oder ätzende Stoffe,
so dass man einige Regeln und Vorsichtsmaßnahmen zu beachten muss.

1. Einteilung, Zulassung und Erwerb
Gifte im Sinne des Gesetzes sind chemische Stoffe, die durch ihre toxische
Wirkung im lebenden Organismus vorübergehend oder bleibend Gesundheitsschädigun-
gen oder den Tod verursachen können. Giftwirkungen sind immer abhängig von der
Dosis.
Die Messung der Giftwirkung bezieht sich auf 1 kg Versuchstiere, von denen die
Hälfte (LD50, letale_Dosis) innerhalb einer bestimmten Zeit verendet, wobei
orale Aufnahme (durch den Mund) und dermale (durch die Haut) unterschieden wird.
Sehr gefährliche Pflanzenschutzmittel (PSM) werden meist schon durch die Her-
steller so verdünnt, dass sie weniger gefährlich werden. Wer berufsmäßig mit
giftigen Substanzen umgehen muss, muss eine Erlaubnis durch eine "Giftprüfung"
erlangen. Ein Drogist oder ein anderweitig Abgebender kann die Abgabe verwei-
gern, wenn ihm die sichere, verantwortungsvolle Aufbewahrung und Handhabung der
Chemikalien zweifelhaft erscheint.
Es wird empfohlen, nur soviel einzukaufen, wie in der nächsten Zeit, etwa bis
zum Verfallsdatum, benötigt wird. Gifte sind nicht zu verwenden, wenn sie durch
weniger giftige Stoffe ersetzt werden können.
Die Aufsicht muss lückenlos bis zum Ausbringen gewährleistet werden. Unter Glas
und Folie sind Warntafeln mit den wichtigen Informationen (Mittel, Datum, der
Zeit, ab der der Raum wieder betreten werden darf, Ende der Karenzzeit) anzu-
bringen.
Sind PSM ausgebracht, so ist das schriftlich nachzuweisen (Kultur, Fläche, Tag,
Mittel, Konzentration bzw. Menge), vor allem, wenn die Gartenprodukte verkauft
werden sollen, auch ob Nachbarn oder Imkern Warnhinweise gegeben wurden.

2. Transport und Aufbewahrung
Für den Transport in öffentlichen Verkehrsmitteln sind die geltenden Beförde-
rungsbestimmungen unbedingt einzuhalten. Glasbehälter und andere zerbrechliche
Gebinde über 1 Liter Inhalt werden in Eimern transportiert.
Chemikalien sind ausreichend und deutlich beschriftet, getrennt von Nahrungs-,
Genuss- und Futtermitteln aufzubewahren. Durch Verschluss muss man den Zugriff
durch Kinder und andere, wenig verantwortlich zu machende Personen wirksam
verhindern.
Die Stoffe dürfen nicht in Gefäße gelangen, die für Nahrungsmittel vorgesehen
sind; Getränkeflaschen, Trinkgefäße, Löffel, Küchengeschirr sind wegen der Ver-
wechslungsgefahr keinesfalls zu verwenden.
Zum Anrühren, Zubereiten und Abmessen benutztes Gerät sollte auch nach der Rei-
nigung zusammen mit den Chemikalien aufbewahrt werden, um irrtümlicher Benutzung
vorzubeugen.
Der Lagerort sei trocken und frostfrei, aber auch nicht wärmer als 25 °C.
Der Hinweis "Kühl lagern" bedeutet Aufbewahrung nicht wärmer als 15 °C.

3. Ansetzen von PSM-Brühen
- Absprachen mit Nachbarn und Imkern!
- Gebrauchsanweisung vorher studieren!
- Mindestens drei Stunden vor und nach der Arbeit mit PSM Alkoholgenuss meiden
- Körperschutz wie abwaschbare, wasserdichte Kleidung, Gummihandschuhe,
Schutzbrille, gegebenenfalls Atemschutz (ein zusammengefaltetes Taschentuch
vor dem Mund hat keine Schutzwirkung!) schon vor der Zubereitung anlegen.
- Die von den Herstellern angegebenen Aufwandmengen sind genau einzuhalten,
sie stellen das Ergebnis langer Versuchsreihen dar. Gerade bei den PSM
bedeutet ein "etwas mehr" außer der Verschwendung auch eine höhere Belastung
der Umwelt; "etwas weniger" fördert die Herausbildung resistenter Schädlings-
rassen, die dann auch mit höheren Mengen nicht mehr bekämpft werden können.
- Feste Stoffe sind genau abzuwiegen.
- Das Abmessen von giftigen Flüssigkeiten vollzieht man mit Messzylindern oder
Kolbenpipetten (wie Injektionsspritzen). Ansaugen von Pipetten mit dem Mund
ist verboten. Man sollte sich angewöhnen, Flüssigkeitsflaschen immer so anzu-
fassen, dass der Daumen auf dem Etikett liegt; so laufen die Tropfen immer an
derselben Stelle herab.
- Tunlichst setzt man nur soviel Brühe an, wie auch wirklich gebraucht wird, um
keine Probleme mit der Rückstandsbeseitigung zu bekommen.
- Im kleinen Garten bringt man die Mittel am sichersten getrennt aus, im Groß-
anbau können Vorteile bei der Mischung durch Arbeitsersparnis entstehen.
Eine Mischung darf aber nur nach Angaben der Hersteller erfolgen; beachtet
man diese nicht, gibt es Verklumpungen, Zusammenballungen, Aufhebung der
Wirkung oder unerwartete Giftigkeitssteigerung. Normalerweise lassen sich
Emulsionsmittel mit Emulsionsmitteln und Spritzpulver mit ihresgleichen
mischen. Der Autor rät jedenfalls von PSM-Mischungen dringend ab.
- Am besten rührt oder teigt man die Mittel erst mit wenig Wasser an, verdünnt
unter ständigem Rühren mit der vorgeschriebenen Wassermenge.
Das Auffüllen der Ansetzbehälter direkt aus dem Wassernetz ist verboten, bei
fest installierten Leitungen sind Zwischenbehälter vorgeschrieben.
- In den Spritzbehälter gießt man die fertige Brühe über ein Sieb, damit die
Spritzdüsen nicht verstopfen.
- Wird mit Kalk oder anderen ätzenden Stoffen gearbeitet, ist rechtzeitig ein
Eimer mit klarem Wasser bereitzustellen, mit dem man Spritzer auf Hand, Ge-
sicht oder gar Augen unverzüglich beseitigt.

4. Ausbringen von PSM-Brühen
- Ein neues Spritzinstrument oder neue Düsen testet man erst mit reinem Wasser,
um festzustellen, wieviel Brühe auf 10 m² oder pro Baum gebraucht wird.
- Während des Spritzens (Nebelns, Stäubens) ist Rauchen, Trinken und Essen zu
unterlassen.
- Verstopfte Düsen sind nie mit dem Mund auszublasen!
- Erntereife oder blühende Bestände vorher mit Folien abdecken
- Windstärke und Windrichtung wegen Abdrift berücksichtigen
- Tageszeit und Temperatur beachten
- Nach dem Ausbringen spült man Nase, Mund- und Rachenraum gründlich aus

5. Rückstands- und Abfallbeseitigung
- Wenn noch etwas Brühe übrig ist, kann man die Nachbarn fragen, ob die Bedarf
haben, ansonsten ist sie als Sondermüll zu entsorgen.
- Die Reinigung der Spritzbehälter darf nicht in der Nähe von Gewässern vorge-
nommen werden. Reste des Mittels entfernt man mit heißer Sodalösung und be-
handelt die Waschlauge mit der gleichen Vorsicht wie das Mittel selbst, sie
darf niemals in die Kanalisation gelangen.

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4.3.3 Erste Hilfe bei Vergiftungen

Verschiedene Symptome am Menschen lassen auf eine Vergiftung schließen, man
achte auf
- Bewusstlosigkeit oder Desorientierung, Schwindel, Taumeln
- Herzstillstand, schwacher oder kein Puls, Herzrasen
- Atemstillstand oder Atemnot
- Krämpfe, Schmerzen
- erweiterte oder verengte Pupillen
- Sehstörungen, Schwerhörigkeit, Ohrensausen
- Blaufärbung von Haut und Lippen
- Speichelfluss, Erbrechen
- eigenartig riechender Atem
- Fieber, Schüttelfrost
- Blutdruckabfall oder -anstieg
- Harnverhaltung oder unwillkürliches Wasserlassen


1. Der Vergiftete ist bei Bewusstsein

1.1 Giftaufnahme durch den Mund


- Erbrechen hervorrufen: Reizen des Rachens mit einem Finger, Gurgeln mit Sei-
fenwasser oder Trinken einer Salzlösung (3 Teelöffel Kochsalz auf ein Glas
warmes Wasser), letzteres 4..5 mal wiederholen, bis die Lösung klar zurück-
kehrt.
- Zur Verdünnung reichliche Aufnahme von Wasser oder Malzkaffee, aber niemals
Milch, Alkohol oder ölhaltige Flüssigkeiten verabreichen!
Keine "Gegenmittel" geben, das ist ausschließlich Sache des Arztes!
- Sofort zum Arzt! Der Arzt benötigt Hinweise auf die Art des Giftes, deshalb
Flasche, Etikett bzw. Beilagenzettel oder Pflanzenteile sicherstellen oder
den Namen des Mittels mit Kugelschreiber auf die Unterarmhaut des Betroffenen
schreiben für den Fall, dass der das Bewusstsein verliert und der Begleiter
schon nach Hause geschickt wurde!
- Stabile Seitenlage, laufende Beobachtung und Zuspruch bis ärztliche Hilfe
eintrifft.

1.2 Giftaufnahme durch die Haut, Verätzungen

- Durchtränkte Kleidung entfernen
- Betroffene Hautpartie ausgiebig mit Wasser spülen, eventuell mit einem klei-
nen Spritzer eines Geschirrspülmittels auf den Eimer Wasser versehen
- Bei Säureverätzungen ist Seifenwasser, bei Kalk Borwasser, notfalls ein
Spritzer Essig im Wasser verwendbar.
- Sterilen Verband anlegen

1.3 Aufnahme über die Lunge

- Sofort aus der giftigen Atmosphäre quer oder gegen die Windrichtung entfernen
- Stabile Seitenlage, Ruhe! Kreislauf und Atmung beobachten, Arzt bzw. Ret-
tungsdienst verständigen!

1.4 Spritzer in die Augen

- Zehn Minuten unter dem Wasserhahn bei mäßig schwachem Strahl spülen, nütz-
lich ist ein Augenspülglas.
- Nicht zu neutralisieren versuchen
- Zum Arzt begleiten!


2. Der Vergiftete ist bewusstlos

- Vergifteten an die frische Luft bringen, nicht ohne Aufsicht lassen
- Keine Flüssigkeiten einflößen und auch kein Erbrechen hervorrufen, da dabei
Erstickungsgefahr mit Bolustod droht
- Stabile Seitenlage, Schutz vor Auskühlung mit Decke (Isolierfolie aus einem
Auto-Sanitätskasten)
- Atemspende und Herzmassage bei Aussetzen von Atmung oder Herztätigkeit,
eventuell Hautreizung durch kaltes Wasser
- Wiederbelebungsmaßnahmen bis zum Eintreffen ärztlicher Hilfe fortsetzen.


3. Verhütung von Vergiftungen durch Aufnahme giftiger Pflanzenteile

- Namentlich Kinder sind gefährdet. Beaufsichtigen oder besser von Gefahren-
stellen fernhalten! Belehren, dass nichts in den Mund (oder in die Ohren,
Nase usw.) gesteckt wird.
- Unterlassen des Anbaus giftiger Pflanzen vor allem in der Nähe von Kinder-
einrichtungen wie Bärenklau, Christrose, Efeu, Eibe, Eisenhut, Engelstrompe-
te, Fingerhut, Goldregen, Herbstzeitlose, Kirschlorbeer, Liguster, Maiglöck-
chen, Schwarzer Nachtschatten, Oleander, Pfaffenhütchen, Rizinus, Schneebee-
re, Seidelbast, Stechapfel, Stechpalme, Tollkirsche usw.


4. Verhütung der Vergiftung durch Pilzsporen

Beim Bewegen von verschimmelten Stroh und Heu, von Pilzsubstrat (Austernseit-
ling, Champignon) u.ä. werden Teilchen aufgewirbelt, die eingeatmet werden und
Allergien sowie Lungenverpilzungen ("Farmerlunge") verursachen, die wie Asth-
ma oder Bronchitis aussehen können. Daher Vorsicht, Räume gut lüften, Atem-
schutz, beim Öffnen von Biotonnen Luft anhalten.


LITERATUR
[EH1] LUDEWIG, R. (Hrsg.): Akute Vergiftungen, Wiss. Verlagsges. Stuttgart,
9. Aufl. 1999
[EH2] HAUSMANN, W. (Red.): Helfen Retten Vorbeugen, Das Beste Stuttgart Zürich
Wien 1996
[EH3] WEISS, H.: 3 x täglich, Kiepenheuer & Witsch, 2003

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